Hygiene- und Abstandskonzept

Um die Gesundheit aller Besucher*innen zu schützen und ihnen einen möglichst angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, haben wir ein strenges Hygiene- und Abstandskonzept auf Grundlage der Corona-Schutzverordnung erarbeitet. Es gelten daher folgende Bestimmungen:


Rückverfolgbarkeit
Um eine Rückverfolgbarkeit der Besucher*innen zu gewährleisten, werden von allen Besucher*innen personenbezogene Daten erhoben. Darüber hinaus wird jedem/r Besucher*in je nach Möglichkeiten in den Kinos- und Veranstaltungorten ein fester Sitzplatz zugeordnet, sodass bei Bedarf ein exakter Sitzplan erstellt werden kann. Im Einzelnen werden folgende Daten erfasst:

Name des/r Ticketkäufers*in sowie aller weiterer Besucher*innen
Titel, Datum und Zeit des/r besuchten Screenings/Veranstaltung
Anschrift sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse

Die Daten werden je nach Veranstaltungsort beim Ticketkauf oder Onlinereservierung unmittelbar erhoben. Beim Ticketkauf vor Ort muss ein Formular ausgefüllt werden. Im Anschluss an die Veranstaltung werden die Daten vier Wochen gespeichert. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten vollständig gelöscht. Die Daten werden auch bei allen Eintrittfreien Veranstaltungen erfasst. Eine Voranmeldung wird empfohlen.
Vorreservierung wird insbesondere für Besucher*innen angeboten, die von außerhalb Tübingens kommen. Eine verbindliche Voranmeldung bei einzelnen Veranstaltungen kann erforderlich sein (z.B. Workshops): Dies wird bei der jeweiligen Veranstaltung online bekannt gegeben.

Ticketkauf und Eintritt freie Veranstaltungen
Um einen möglichst kontaktlosen Ticketkauf zu ermöglichen, bitten wir alle Besucher*innen an einigen Veranstaltungsorten, ihre Tickets vorab bequem online zu erwerben. Dies verhindert zudem längere Wartezeiten. An Service-Countern und Kassen werden Festivalbesucher*innen und Kino-Mitarbeitende außerdem durch Plexiglas-Trennvorrichtungen voneinander getrennt.
Das Personal darf den Einlass untersagen, wenn jemand zu spät zum Film erscheint. Die anderen Besucher sollen gründsätzlich nicht gestört werden. Zur Sicherheit: immer pünktlich erscheinen.
Beim Eingang und bei der Besucherregistrierung durch Mitarbeiter im Open-Air-Bereich sowie bei den Eintrittfreien Veranstaltungen: Schutz durch strenge Regelungen und Mund-Nasen-Bedeckung.
An einigen Veranstaltungsorten können wir derzeit keine festen Sitzplätze im Voraus verbindlich anbieten. In den Bereichen, wo die Bestuhlung und Platzverteilung flexibel ist: Zwischen den Sitzen und Sitzreihen wird der vorgeschriebene Abstand gewährleistet.


Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)
Beim Festivalbesuch gilt Maskenpflicht für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Beim Betreten der Location bis zum Erreichen des Sitzplatzes sowie beim Gang zur Toilette und Verlassen des Hauses/Veranstaltungsorts ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Dieser darf lediglich am eigenen Sitzplatz abgenommen werden. Notfalls müssen Mund und Nase mit einem Schal bedeckt sein. Notfalls stehen Masken im Eingangbereich gegen einem sympolischen Preis zur Verfügung.
In den Wokshops ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig.
Die Besucher*innen werden im Voraus gebeten Ihren Mund-Nasen-Schutz zur Veranstaltung mitzubringen.


Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App kann helfen, Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Ein Pflicht zur Nutzung der Corona-Warn-App gibt es zwar nicht, wird aber empfohlen (Anpassungen erfolgt bei gesetzlicher Änderung).
An einigen Veranstaltungsorten erfolgt eine freiwillige Befragung der Besucher*innen, um die Zahl der Nutzer zweck der Statistik zu erfassen. Wenn möglich, soll es eine Art Belohnung für die Besucher*innen geben, die die App auf ihrem Smartphone vorzeigen.

Entzerrung der Besucherströme
Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden ist der Aufenthalt in den Eingangsbereichen, Gängen etc. nur zum unmittelbaren Erreichen der Säle, Servicetheken und Toiletten gestattet. Zudem werden Kassen und Service-Counter (z.B. für Akkreditierung) voneinander getrennt und Einbahnstraßenregelungen eingeführt, um das Kreuzen von Besucherströmen zu verhindern. Darüber hinaus werden die Startzeiten der Screenings und Veranstaltungen entzerrt, sodass keine zwei Filmvorstellungen zur selben Zeit am selben Ort starten.
Im OPEN-AIR-Bereich gibt es einen getrennten Ein- und Ausgang (Einbahnstraßenregelungen). Bei Bedarf kann die Einbahnstraßenregelungen an einer zweiten Stelle als Ein- und Ausgang eingeführt werden. Der Einlass erfolgt dann über zwei Eingänge und gewährt allen Besucher*innen, dass Sie immer ausreichend Abstand zu den anderen Menschen halten können.
Einlass im Kino ist i.d.R. jeweils 10-15 Minuten vor Beginn der Vorstellung. Einlass im OPEN-AIR-Bereich ist 60 Minuten vor Beginn der Veranstaltung.

Gewährleistung des Mindestabstands
In den Wartebereichen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, der durch Markierungen gekennzeichnet ist. Die Einhaltung wird durch das Festivalteam und Kino-Mitarbeiter*innen kontrolliert. In den Kinosälen und in allen Veranstaltunsräumen stellen wir sicher, dass zwischen jede/r Besucher*innen/Besuchergruppe jeweils zwei Sitzplätze freigelassen werden (Anpassungen erfolgt bei gesetzlicher Änderung).
Im Open-Air-Bereich ist  generell und jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen sämtlichen anwesenden Personen und Besuchergruppen durchgängig einzuhalten. Im Open-Air-Bereich dürfen sich die Besucherinnen nur in den gekennzeichneten Bereichen aufhalten (Kreise/Sitzbereiche, Teppiche, Liegestühle, Monobloc-Stühle).
Aufgrung eingeschränkter Kapatzitäten in den Kinos- und Veranstaltungsorte wird empfohlen, möglichst kein Einzelplatz zu reservieren und in Begleitung der Famile und enger Freunde zu kommen (Gruppen-Reservierung). Einzelplätze führen zur weiteren Beschränkungen.

Hygiene
Die Kinosäle und alle Veranstaltungräume werden nach jedem Screening umfassend gereinigt und desinfiziert. Alle anderen öffentlichen Bereiche in den Locations wie Foyer, Gänge und Waschräume werden ebenfalls regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Darüber hinaus stehen in den Veranstaltungsstätten für die Besucher*innen jederzeit Spender zur Handdesinfektion zur Verfügung.
In den Eingangsbereichen der Open-Air-Veranstaltungen sowie im im Essbereich befinden sich Desinfektionsstationen und Disinfektionsspender für die Hände.
Damen, Herren und barierefreie WCs befinden sich im Erdgeschoss des Technisches Rathaus (Tübingen) mit einem direkten Zugang vom Veranstaltungsort (Open-Air-Bereich). Handwaschbecken mit Seife und Einmalhandtüchern sind vorhanden. Desinfektionsmittel für die Hände befinden sich auch im Eingansbereich.
Die Hygiene-Maßnahmen werden von Fachbersonal betreut und begleitet: Bei den Veranstaltungen am Wochennede (Open-Air) werden vom Organisationsteam zwei Apotheker*nnen, eine auszubildende Apothekerin und zwei Ärzte dauerhaft vor Ort sein. Desweiteren stehen einige Medizinstudierende der Universität Tübingen auf Abruf bereit.

Personenzahl
Es gilt die maximal zugelassene Personenzahl an den jeweiligen Vereanstaltungsorten entsprechend der Räume und deren Hyginekonzept unter Einhaltung der geltenden Verordnung.
Besucher*innen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gem. Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Baden-Württemberg gestattet ist, haben die Möglichkeit nebeneinander zu sitzen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch nebeneinander zu sitzen. Unsere Mitarbeiter*innen und Hilfer*innen unterstützen die Besucher*innen gerne dabei, einen Platz zu finden.
Wenn Besucher*innen aus dem gleichen Haushalt kommen, können wir an vielen Veranstaltungsorten für eine entsprechend zugelassen Maximalzahl bestuhlen bzw. sicherstellen. Im Open-Air-Bereich wird die zugelassene Personenanzahl kontrolliert und darf nicht überschritten werden.
Im Open-Air-Bereich: Maximale Besucherzahl zur Einhaltung der Mindestabstände in allen Bereichen des Veranstaltungsortes ist auf 300 Personen festgelegt (Änderungen auf Grund von Entscheidungen des Ordnungsamts sind umzusetzen).

Gastronomie: Essen, Getränke und Lebensmittel
Es gilt die Hausordnungen im jeweiligen Veranstaltungort. In der Regel dürfen Getränke, Essen, Lebensmittel oder Popcorn nicht mitgebracht werden. Besteht ein Verdacht, kann das Personal die Taschen kontrollieren und - bei erfolgreichem Fund - den Zutritt zur Vorführung verbieten. In Einzelfällen können mitgebrachte Getränke geduldet werden (z.B. Wasser).
Im Oper-Air-Bereich werden orientalische Spezialitäten und nicht alkoholische Getränke angeboten: Es gibt gefüllte Teigwaren und Harak Osbao (kaltes Essen) und zwar vegan, vegetarisch und mit Hackfleisch. Es wird auf Nachhaltigkeit und Mehrweg-Geschirr geachtet. Beim Essen wird mit professionellen Anbietern kooperiert (SPEICHER, Unverpackt-Laden mit Bistro beim Nonnenhaus, und SALAM-Box/SALAM-Imbiss). Mitgebrachtes Mehrweg-Geschirr ist willkommen. Vorbestellungen sind nicht möglich.

Sanitäre Einrichtungen
Sanitäre Einrichtungen sind in allen Kinos- und Veranstaltungsorten vorhanden. Getrennte Damen-WC, Herren-WC und Behinderten-WC sind im Erdgeschoss des Technischen Rathaus vorhanden und dürfen von den Besucher*innen der Open-Air-Veranstaltungen benutzt werden.
Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist auch hier obligatorisch. Abstandsregeln sind insbesondere an Waschbecken und Pissoiren einzuhalten. Empfehlung je nach zur Verfügung stehender Größe: max. 1-2 Personen zeitgleich im Raum (Hinweisschilder an den Zugangstüren sind zu beachten). Ausstattung Handwaschbecken: Flüssigseife; Einmalhandtücher o. ä.

Lüftung von geschlossenen Räumen
Die Veranstaltungsorte werden durch ein regelmäßiges Öffnen der Fenster gelüftet. Mindestens zu Beginn, während der Pausen und nach der Veranstaltung.

Allgemeine Hygenere- und Abstandsregeln:
Alle Türklinken und Handkontaktflächen sowie alle technischen Geräte werden regelmäßig gereinigt. Beim Kultur- und Rahmenprogramm muss der gültige Abstand bei Blasinstrumenten und Gesang eingehalten werden und alle technischen Geräte regelmäßig gereinigt werden. Vor Ort erinnern Hinweisschilder an die Hygieneregeln.
Die allgemeinen Hygiene- und Kontaktregeln und die ausgehängten Verhaltensregeln sind zu beachten. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht vom Film/Veranstaltung ausgeschlossen zu werden.