Hygiene- und Abstandskonzept
Alle Veranstaltungen finden unter strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen statt. Es gelten die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und die üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Erforderlich ist ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest, ein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis (3G-Regel).
Um die Gesundheit aller Besucher*innen zu schützen und ihnen einen möglichst angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, haben wir ein strenges Hygiene- und Abstandskonzept auf Grundlage der Corona-Schutzverordnung erarbeitet. Es gelten daher folgende Bestimmungen:
Rückverfolgbarkeit
Um eine Rückverfolgbarkeit der Besucher*innen zu gewährleisten,
werden von allen Besucher*innen personenbezogene Daten erhoben. Darüber
hinaus wird jedem/r Besucher*in je nach Möglichkeiten in den Kinos-
und Veranstaltungorten ein fester Sitzplatz zugeordnet, sodass bei Bedarf
ein exakter Sitzplan erstellt werden kann. Im Einzelnen werden folgende
Daten erfasst:
Name des/r Ticketkäufers*in sowie aller weiterer Besucher*innen
Titel, Datum und Zeit des/r besuchten Screenings/Veranstaltung
Anschrift sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
Die Daten werden je nach Veranstaltungsort beim Ticketkauf oder Onlinereservierung
unmittelbar erhoben. Beim Ticketkauf vor Ort muss ein Formular ausgefüllt
werden. Im Anschluss an die Veranstaltung werden die Daten vier Wochen
gespeichert. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten vollständig
gelöscht. Die Daten werden auch bei allen Eintrittfreien Veranstaltungen
erfasst. Eine Voranmeldung wird empfohlen.
Vorreservierung wird insbesondere für Besucher*innen angeboten,
die von außerhalb Tübingens kommen. Eine verbindliche Voranmeldung
bei einzelnen Veranstaltungen kann erforderlich sein (z.B. Workshops):
Dies wird bei der jeweiligen Veranstaltung online bekannt gegeben.
Ticketkauf und Eintritt freie Veranstaltungen
Um einen möglichst kontaktlosen Ticketkauf zu ermöglichen,
bitten wir alle Besucher*innen an einigen Veranstaltungsorten, ihre Tickets
vorab bequem online zu erwerben. Dies verhindert zudem längere Wartezeiten.
An Service-Countern und Kassen werden Festivalbesucher*innen und Kino-Mitarbeitende
außerdem durch Plexiglas-Trennvorrichtungen voneinander getrennt.
Das Personal darf den Einlass untersagen, wenn jemand zu spät zum
Film erscheint. Die anderen Besucher sollen gründsätzlich nicht
gestört werden. Zur Sicherheit: immer pünktlich erscheinen.
Beim Eingang und bei der Besucherregistrierung durch Mitarbeiter im Open-Air-Bereich
sowie bei den Eintrittfreien Veranstaltungen: Schutz durch strenge Regelungen
und Mund-Nasen-Bedeckung.
An einigen Veranstaltungsorten können wir derzeit keine festen Sitzplätze
im Voraus verbindlich anbieten. In den Bereichen, wo die Bestuhlung und
Platzverteilung flexibel ist: Zwischen den Sitzen und Sitzreihen wird
der vorgeschriebene Abstand gewährleistet.
Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)
Beim Festivalbesuch gilt Maskenpflicht für alle Personen ab dem
vollendeten sechsten Lebensjahr. Beim Betreten der Location bis zum Erreichen
des Sitzplatzes sowie beim Gang zur Toilette und Verlassen des Hauses/Veranstaltungsorts
ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Dieser darf lediglich
am eigenen Sitzplatz abgenommen werden. Notfalls müssen Mund und
Nase mit einem Schal bedeckt sein. Notfalls stehen Masken im Eingangbereich
gegen einem sympolischen Preis zur Verfügung.
In den Wokshops ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem
Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig.
Die Besucher*innen werden im Voraus gebeten Ihren Mund-Nasen-Schutz zur
Veranstaltung mitzubringen.
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App kann helfen, Infektionsketten nachzuverfolgen und
zu unterbrechen. Ein Pflicht zur Nutzung der Corona-Warn-App gibt es
zwar nicht, wird aber empfohlen (Anpassungen erfolgt bei gesetzlicher Änderung).
An einigen Veranstaltungsorten erfolgt eine freiwillige Befragung der
Besucher*innen, um die Zahl der Nutzer zweck der Statistik zu erfassen.
Wenn möglich, soll es eine Art Belohnung für die Besucher*innen
geben, die die App auf ihrem Smartphone vorzeigen.
Entzerrung der Besucherströme
Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden ist der Aufenthalt
in den Eingangsbereichen, Gängen etc. nur zum unmittelbaren Erreichen
der Säle, Servicetheken und Toiletten gestattet. Zudem werden Kassen
und Service-Counter (z.B. für Akkreditierung) voneinander getrennt
und Einbahnstraßenregelungen eingeführt, um das Kreuzen von
Besucherströmen zu verhindern. Darüber hinaus werden die Startzeiten
der Screenings und Veranstaltungen entzerrt, sodass keine zwei Filmvorstellungen
zur selben Zeit am selben Ort starten.
Im OPEN-AIR-Bereich gibt es einen getrennten Ein- und Ausgang (Einbahnstraßenregelungen).
Bei Bedarf kann die Einbahnstraßenregelungen an einer zweiten Stelle
als Ein- und Ausgang eingeführt werden. Der Einlass erfolgt dann über
zwei Eingänge und gewährt allen Besucher*innen, dass Sie immer
ausreichend Abstand zu den anderen Menschen halten können.
Einlass im Kino ist i.d.R. jeweils 10-15 Minuten vor Beginn der Vorstellung.
Einlass im OPEN-AIR-Bereich ist 60 Minuten vor Beginn der Veranstaltung.
Gewährleistung des Mindestabstands
In den Wartebereichen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, der
durch Markierungen gekennzeichnet ist. Die Einhaltung wird durch das
Festivalteam und Kino-Mitarbeiter*innen kontrolliert. In den Kinosälen
und in allen Veranstaltunsräumen stellen wir sicher, dass zwischen
jede/r Besucher*innen/Besuchergruppe jeweils zwei Sitzplätze freigelassen
werden (Anpassungen erfolgt bei gesetzlicher Änderung).
Im Open-Air-Bereich ist generell und jederzeit ein Mindestabstand
von 1,5 m zwischen sämtlichen anwesenden Personen und Besuchergruppen
durchgängig einzuhalten. Im Open-Air-Bereich dürfen sich die
Besucherinnen nur in den gekennzeichneten Bereichen aufhalten (Kreise/Sitzbereiche,
Teppiche, Liegestühle, Monobloc-Stühle).
Aufgrung eingeschränkter Kapatzitäten in den Kinos- und Veranstaltungsorte
wird empfohlen, möglichst kein Einzelplatz zu reservieren und in
Begleitung der Famile und enger Freunde zu kommen (Gruppen-Reservierung).
Einzelplätze führen zur weiteren Beschränkungen.
Hygiene
Die Kinosäle und alle Veranstaltungräume werden nach jedem
Screening umfassend gereinigt und desinfiziert. Alle anderen öffentlichen
Bereiche in den Locations wie Foyer, Gänge und Waschräume werden
ebenfalls regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Darüber
hinaus stehen in den Veranstaltungsstätten für die Besucher*innen
jederzeit Spender zur Handdesinfektion zur Verfügung.
In den Eingangsbereichen der Open-Air-Veranstaltungen sowie im im Essbereich
befinden sich Desinfektionsstationen und Disinfektionsspender für
die Hände.
Damen, Herren und barierefreie WCs befinden sich im Erdgeschoss des Technisches
Rathaus (Tübingen) mit einem direkten Zugang vom Veranstaltungsort
(Open-Air-Bereich). Handwaschbecken mit Seife und Einmalhandtüchern
sind vorhanden. Desinfektionsmittel für die Hände befinden
sich auch im Eingansbereich.
Die Hygiene-Maßnahmen werden von Fachbersonal betreut und begleitet:
Bei den Veranstaltungen am Wochennede (Open-Air) werden vom Organisationsteam
zwei Apotheker*nnen, eine auszubildende Apothekerin und zwei Ärzte
dauerhaft vor Ort sein. Desweiteren stehen einige Medizinstudierende
der Universität Tübingen auf Abruf bereit.
Personenzahl
Es gilt die maximal zugelassene Personenzahl an den jeweiligen Vereanstaltungsorten
entsprechend der Räume und deren Hyginekonzept unter Einhaltung
der geltenden Verordnung.
Besucher*innen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen
Raum gem. Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des
Landes Baden-Württemberg gestattet ist, haben die Möglichkeit
nebeneinander zu sitzen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch
nebeneinander zu sitzen. Unsere Mitarbeiter*innen und Hilfer*innen unterstützen
die Besucher*innen gerne dabei, einen Platz zu finden.
Wenn Besucher*innen aus dem gleichen Haushalt kommen, können wir
an vielen Veranstaltungsorten für eine entsprechend zugelassen Maximalzahl
bestuhlen bzw. sicherstellen. Im Open-Air-Bereich wird die zugelassene
Personenanzahl kontrolliert und darf nicht überschritten werden.
Im Open-Air-Bereich: Maximale Besucherzahl zur Einhaltung der Mindestabstände
in allen Bereichen des Veranstaltungsortes ist auf 300 Personen festgelegt
(Änderungen auf Grund von Entscheidungen des Ordnungsamts sind umzusetzen).
Gastronomie: Essen, Getränke und Lebensmittel
Es gilt die Hausordnungen im jeweiligen Veranstaltungort. In der Regel
dürfen Getränke, Essen, Lebensmittel oder Popcorn nicht mitgebracht
werden. Besteht ein Verdacht, kann das Personal die Taschen kontrollieren
und - bei erfolgreichem Fund - den Zutritt zur Vorführung verbieten.
In Einzelfällen können mitgebrachte Getränke geduldet
werden (z.B. Wasser).
Im Oper-Air-Bereich werden orientalische Spezialitäten und nicht
alkoholische Getränke angeboten: Es gibt gefüllte Teigwaren
und Harak Osbao (kaltes Essen) und zwar vegan, vegetarisch und mit Hackfleisch.
Es wird auf Nachhaltigkeit und Mehrweg-Geschirr geachtet. Beim Essen
wird mit professionellen Anbietern kooperiert (SPEICHER, Unverpackt-Laden
mit Bistro beim Nonnenhaus, und SALAM-Box/SALAM-Imbiss). Mitgebrachtes
Mehrweg-Geschirr ist willkommen. Vorbestellungen sind nicht möglich.
Sanitäre Einrichtungen
Sanitäre Einrichtungen sind in allen Kinos- und Veranstaltungsorten
vorhanden. Getrennte Damen-WC, Herren-WC und Behinderten-WC sind im Erdgeschoss
des Technischen Rathaus vorhanden und dürfen von den Besucher*innen
der Open-Air-Veranstaltungen benutzt werden.
Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist auch hier obligatorisch. Abstandsregeln
sind insbesondere an Waschbecken und Pissoiren einzuhalten. Empfehlung
je nach zur Verfügung stehender Größe: max. 1-2 Personen
zeitgleich im Raum (Hinweisschilder an den Zugangstüren sind zu
beachten). Ausstattung Handwaschbecken: Flüssigseife; Einmalhandtücher
o. ä.
Lüftung von geschlossenen Räumen
Die Veranstaltungsorte werden durch ein regelmäßiges Öffnen
der Fenster gelüftet. Mindestens zu Beginn, während der Pausen
und nach der Veranstaltung.
Allgemeine Hygenere- und Abstandsregeln:
Alle Türklinken und Handkontaktflächen sowie alle technischen
Geräte werden regelmäßig gereinigt. Beim Kultur- und
Rahmenprogramm muss der gültige Abstand bei Blasinstrumenten und
Gesang eingehalten werden und alle technischen Geräte regelmäßig
gereinigt werden. Vor Ort erinnern Hinweisschilder an die Hygieneregeln.
Die allgemeinen Hygiene- und Kontaktregeln und die ausgehängten
Verhaltensregeln sind zu beachten. Wer sich nicht an die Regeln hält,
dem droht vom Film/Veranstaltung ausgeschlossen zu werden.